AHV-Rente: Muss ich auf den Rentenzuschlag für Verwitwete verzichten?

«Nach dem Tod meines Ex-Mannes erhielt ich von der AHV eine Witwenrente. Kürzlich wurde ich pensioniert, und die Witwenrente wurde durch eine Altersrente abgelöst. Bei der Rentenberechnung fehlt jedoch ein Verwitwetenzuschlag. Zu Recht?»

Ja. Verwitwete Bezüger und Bezügerinnen einer AHV-Altersrente erhalten grundsätzlich einen Zuschlag von 20 Prozent auf ihre Rente. Geschiedene Personen, deren früherer Ehegatte gestorben ist, haben jedoch keinen Anspruch auf einen solchen Zuschlag.

28.01.2025

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