Kann ich den tiefen Umwandlungssatz meiner Pensionskasse anfechten?

«Ich habe bis 70 gearbeitet und den Bezug meiner Pensionskassenrente aufgeschoben. Der Umwandlungssatz liegt jetzt aber nur um 0,7 Prozentpunkte höher, als er betragen hätte, wenn ich mich mit 65 hätte pensionieren lassen. Muss ich das hinnehmen?»

Ja. Wer die Altersrente der Pensionskasse aufschiebt, erhält zwar einen Zuschlag. Dieser ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Pensionskassen können selbst darüber entscheiden. Massgebend ist das Pensionskassenreglement. Schauen Sie dort nach, wie hoch der Zuschlag bei einem Aufschub der Rente um fünf Jahre ist.

19.02.2025

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