Anwalt: Kann ich Einsicht in Akten des verstorbenen Vaters fordern?

«Mein Vater ist gestorben. Kann ich als Erbe Einsicht in die Akten seines Anwalts verlangen?»

Nein, das geht grundsätzlich nicht. Der Anwalt Ihres Vaters ist an sein Anwaltsgeheimnis gebunden. Dieses gilt auch gegenüber den Erben des verstorbenen Klienten. Damit der Anwalt Ihnen Akten aushändigen darf, müsste die kantonale Aufsichtsbehörde ihn auf sein Gesuch hin vom Anwaltsgeheim nis entbinden.

04.12.2024

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