Muss mein Betrieb die Kosten für den Arbeitsweg bezahlen?

«Ich arbeite in zwei verschiedenen Filialen und habe an einigen Tagen einen Arbeitsweg von mehreren Stunden. Muss mein Arbeitgeber die Wegkosten übernehmen?»

Nein. Die Kosten für den Arbeitsweg muss der Arbeitgeber nur dann übernehmen, wenn das vertraglich so ausdrücklich vereinbart wurde. Wenn Sie zwei feste Arbeitsplätze haben, müssen Sie somit für die Kosten des langen Arbeitsweges selber aufkommen. Der Arbeitsweg gilt ausserdem nicht als Arbeitszeit.

08.03.2025

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