Ist für die Höhe des Arbeitslosengeldes nur der letzte Lohn massgebend?

«Ich habe meine Stelle gewechselt und jetzt schon in der Probezeit die Kündigung erhalten. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber verdiene ich mehr als vorher. Hängt die Höhe des Arbeitslosengeldes einzig vom letzten Lohn vor der Arbeitslosigkeit ab?»

Nein. Der versicherte Verdienst bemisst sich nach dem Durchschnittslohn der letzten sechs oder zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit – je nachdem, welcher der beiden Durchschnittslöhne höher ist. Die Arbeitslosenentschädigung beträgt 70 oder 80 Prozent des versicherten Verdienstes.

12.11.2024

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