Ist die Teilnahme am Geschäftsausflug der Firma obligatorisch?

«Demnächst findet unser Firmenausflug statt. Das Geschäft bleibt an diesem Tag geschlossen. Ich möchte am Ausflug nicht teilnehmen. Mein Chef akzeptiert das aber nur unter der Bedingung, dass ich entweder einen Ferientag hergebe oder für den Tag auf den Lohn ­verzichte. Muss ich das in Kauf nehmen?»

Ja. Im Rahmen seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einem Geschäftsausflug, der auf einen Arbeitstag fällt, für obligatorisch erklären. Er kann Angestellte, die lieber nicht teilnehmen möchten, deshalb vor die Wahl stellen, einen Ferientag zu beziehen oder einen Lohnabzug zu akzeptieren.

14.01.2025

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