Endet mein Arbeitsverhältnis erst ein halbes Jahr später?

«Ich arbeite in einer Privatschule als Lehrerin. Laut Vertrag kann das Arbeitsverhältnis nur auf zwei Termine im Jahr gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Ich habe auf den nächsten Termin gekündigt – jedoch ein paar Tage zu spät. Mein Arbeitgeber besteht nun darauf, dass ich weitere sechs Monate für die Schule arbeite. Kann er das von mir verlangen?»

Ja. Auch eine verspätete Kündigung ist gültig – sie entfaltet ihre Wirkung aber erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Arbeitsverträge können zwar laut Gesetz auf jedes Monatsende gekündigt werden. Doch dürfen im Vertrag beliebige Kündigungstermine vereinbart werden. Deshalb sind Sie weitere sechs Monate an den Vertrag gebunden.

23.10.2024

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: