Muss ich dem Betrieb zur Verfügung stehen?

«Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt und mich freigestellt. Nun hat er eine Frage zu einem Auftrag, den ich vor der Freistellung aus­geführt hatte. Bin ich verpflichtet, Auskunft zu geben?»

Ja. Mit der Freistellung wurden Sie zwar von der Arbeitspflicht befreit. Andere Pflichten bestehen jedoch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiter. Aufgrund der Treuepflicht müssen Sie Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen weiterhin über Ihre ausgeführten Tätigkeiten Bericht erstatten.

20.08.2024

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