Arbeitsvertrag: Verlängert sich die Probezeit um die Anzahl Krankheitstage?

«Ich arbeite seit dem 1. Juli jeweils von Montag bis Freitag bei einem neuen Arbeitgeber. Vereinbart wurde eine Probezeit von drei Monaten. Vom Freitag, 6. September, bis Montag, 9. September, war ich krank. Endet die Probezeit somit am 4. Oktober?»

Nein. Die Probezeit verlängert sich laut Bundesgericht um die Anzahl Arbeitstage, an denen man tatsächlich nicht arbeiten konnte. Arbeitsfreie Tage führen nicht zu einer Verlängerung der Probezeit. Sie waren am 6. und am 9. September nicht arbeitsfähig, zwei der vier Tage fielen auf das arbeitsfreie Wochenende. Ihre Probezeit endet daher am 2. Oktober.

01.10.2024

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