Asbestopfer: Ist die Entschädigungszahlung steuerfrei?

«Mein Mann ist in jungen Jahren mit Asbest in Berührung gekommen und hat nun einen Tumor. Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) zahlte ihm eine Abfindung. Ist die Zahlung steuerfrei?»

Ja. Bei den Abfindungen, die von der EFA-Stiftung an Asbestopfer ausgerichtet werden, handelt es sich um Schmerzensgelder, nicht um Schadenersatz für ausfallendes Einkommen. Schmerzensgeld beziehungsweise Genugtuungsleistungen müssen nicht als Einkommen versteuert werden, sondern nur als Vermögen. Das Entschädigungsreglement der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer können Sie im Internet einsehen.

09.10.2024

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