Autoversicherung: Bleibe ich auf dem Schaden sitzen?

«Ein unter dem Pneu eines Lastwagens hervorgeschleuderter Stein verursachte eine Delle in der Karosserie meines Autos. Ich meldete den Schaden meiner Autoversicherung. Die Versicherung behauptet, die Teilkasko decke den Schaden nicht. Muss ich das hinnehmen?»

Ja. Zur Teilkaskodeckung gehören neben Feuer und Diebstahl unter anderem auch Elementar- und Glasschäden. Die Versicherung würde also zahlen, wenn der Stein Ihre Frontscheibe beschädigt hätte. Blechbeulen wegen eines herumfliegenden Steines sind in der Teilkaskoversicherung hingegen nicht versichert. Der Umfang der freiwilligen Teilkaskodeckung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – er ergibt sich aus dem Vertrag. Entscheidend ist demnach, welche versicherten Schäden dort aufgezählt sind und wie der Schaden vergütet wird.

25.09.2024

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