Kann der Nutzniesser die Hypothek erneuern?

«Vor einigen Jahren hat mein Vater sein Haus auf mich überschrieben. Er hat ein lebens­langes Nutzniessungsrecht an der Liegenschaft. Bald läuft die Hypothek aus. Mein ­Vater handelte nun mit der Bank eine neue ­Hypothek aus – allerdings zu für mich nicht annehmbaren Konditionen. Die Bank ­behauptet, zwischen ihr und meinem Vater sei bereits mündlich ein verbindlicher Vertrag zustandegekommen. Stimmt das?»

Nein. Hypothekarverträge kann man zwar auch mündlich abschliessen. Der Nutzniesser einer Liegenschaft ist jedoch nicht berechtigt, über eine Hypothek zu entscheiden. Das ist Sache des Eigentümers. Er allein kann Vertragspartner der Bank sein.

12.11.2024

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: