Muss mir das Hotel die ausgefallene Übernachtung zurückerstatten?

«Ich wollte von Zürich nach Mallorca fliegen. Der Flug wurde jedoch storniert, ich kam daher erst am nächsten Tag an. Muss mir das Hotel, das ich bereits bezahlt hatte, die Kosten für die ausgefallene Übernachtung zurück­erstatten?»

Nein. Das Hotel musste wie vertraglich abgemacht das Zimmer für Sie freihalten. Hotelbuchungen sind für beide Vertragspartner bindend, sofern nicht etwas anderes abgemacht wurde. Sie haben deshalb gegenüber dem Hotel keinen Anspruch auf die Rückerstattung der verpassten Übernachtung. Hingegen muss Ihnen die Fluggesellschaft eine Entschädigung bezahlen. Diese beträgt 250 Euro.

 

25.02.2025

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: