Beistand: Darf ich trotzdem abstimmen?

«Ich habe neuerdings einen Beistand, der mich in bestimmten Lebensbereichen unterstützt. Kann ich trotzdem noch an Abstimmungen teilnehmen?»

Ja. Sie wären lediglich dann vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn Sie urteilsunfähig wären und deswegen unter umfassender Beistand schaft stehen würden. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Somit sind Sie nicht vom Stimm und Wahlrecht ausgeschlossen.

11.12.2024

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