Beiträge für Nichterwerbstätige: Muss ich weiterhin zahlen?

«Ich arbeite zurzeit nicht und muss daher als Nichterwerbstätige Beiträge an AHV, IV und EO entrichten. Demnächst werde ich eine Teilzeitstelle antreten und im Durchschnitt etwa drei Stunden pro Woche arbeiten. Muss ich dann weiterhin Beiträge für Nicht­erwerbstätige zahlen?»

Ja. Teilzeitangestellte müssen Beiträge als Nichterwerbstätige zahlen, wenn sie weniger als 4851 Franken im Jahr verdienen – oder wenn das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit weniger als die ­Hälfte des Betrags ausmacht, den sie als Nichterwerbstätige entrichten müssten. Sie können aber bei der Ausgleichskasse verlangen, dass das Erwerbseinkommen an Ihre Nichterwerbstätigenbeiträge angerechnet wird.

23.05.2023

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