Chinesische Medizin: Zahlt nur die Zusatzversicherung?

«Ich möchte mich von einer Ärztin mit traditioneller chinesischer Medizin behandeln lassen. Meine Krankenkasse KPT will aber nicht zahlen. Begründung: Ich sei bei ihr nicht für Komplementärmedizin versichert. Muss ich das hinnehmen?»

Nein. Die Krankenkassen vergüten in der obligatorischen Grundversicherung fünf Methoden der Alternativmedizin: Akupunktur, anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin. Damit die Grundversicherung zahlt, muss der Arzt eine entsprechende Qualifikation für Komplementärmedizin haben. Sie finden die Adressen solcher Ärzte zum Beispiel unter www.doctorfmh.ch.

11.12.2024

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