Einbruch: Muss ich der Polizei meinen Verdacht melden?

«In meine Wohnung wurde eingebrochen. Ich erstattete Strafanzeige. Die Polizei fragte mich, ob ich einen Verdacht hätte. Ich verdächtige jemanden aus meiner Familie. Daher sagte ich der Polizei, dass ich einen Verdacht habe, den Namen aber nicht angeben möchte. Die Polizei erklärte, ich müsse jeden Verdacht angeben, da ich sonst die Justiz ­behindern würde. Ist diese Aussage korrekt?»

Nein. Niemand kann zu Aussagen gegenüber der Polizei gezwungen werden. Ohne Nennung des Verdächtigen müssen Sie aber damit rechnen, dass der Einbruch nicht aufgeklärt wird und Sie vom Täter keinen Schadenersatz verlangen können.

26.11.2024

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