Darf ich die Vermächtnisse kürzen?

«Meine Tante ist gestorben. In ihrem Nachlass befindet sich eine Liegenschaft im Wert von rund 800'000 Franken, hinzu kommen 40'000 Franken Bargeld. Meine Tante setzte mich in ihrem Testament als Alleinerben ein. Zusätzlich sprach sie mehreren Personen Vermächtnisse von insgesamt 70'000 Franken zu, die laut Testament aus dem Nachlass zu entrichten sind. Reicht es, wenn ich nur die 40'000 Franken auszahle?»

Nein. Laut dem Testament Ihrer Tante sind die Vermächtnisse aus dem gesamten Nachlass auszurichten. Er beträgt mehr als 70'000 Franken – deshalb müssen Sie die Vermächtnisse ungekürzt auszahlen. Anders wäre es nur, wenn das Erbe insgesamt kleiner wäre als die Vermächtnisse.

28.01.2025

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