Erbrecht: Durfte mein Sohn die Kleider meiner verstorbenen Frau verschenken?

«Meine Frau ist gestorben. Ihre einzigen Erben sind mein Sohn und ich. Er hat nun ohne meine Zustimmung einige Kleider meiner verstorbenen Frau verschenkt. Hatte er das Recht dazu?»

Nein. Die Erbengemeinschaft kann über alles, was zum Nachlass eines Verstorbenen gehört, nur gemeinsam und einstimmig verfügen. Ihr Sohn hätte daher Ihre Zustimmung benötigt, um die Kleider verschenken zu können.

20.08.2024

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