Erbrecht: Wer erbt, wenn Verwandte fehlen?
Erbe ist der Kanton, sofern Sie in einem Testament nichts anderes festlegen. Gibt es weder einen Ehegatten noch direkte Nachkommen oder Erben des elterlichen oder grosselterlichen Stamms, geht das Erbe einer verstorbenen Person laut Gesetz an den Staat.
So ist etwa in Basel-Stadt der Kanton erbberechtigt, in Basel-Landschaft je zur Hälfte der Kanton und die Wohnsitzgemeinde, im Thurgau die Wohnsitzgemeinde und im Kanton Zug je nachdem die Wohnsitz- oder die Heimatgemeinde. Weil Sie ledig sind und keine Nachkommen haben, könnten Sie in einem Testament über Ihr ganzes Vermögen frei bestimmen.
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Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.