Profitiere ich bei einer Wertsteigerung des Hauses?

«Mein Mann und ich haben während der Ehe ein Haus gekauft. Mein Mann investierte 100'000 Franken, ich steuerte 50'000 Franken aus vorehelichen Ersparnissen bei. Grössere Renovationen gab es nicht. Jetzt lassen wir uns scheiden. Der Wert des Hauses stieg stark an, er beträgt inzwischen 1,2 Millionen Franken. Habe ich Anspruch auf die Hälfte dieses Betrags?»

Nein. Gemäss Gesetz hat ein Ehegatte Anspruch auf eine anteilsmässige Beteiligung am Mehrwert. Sie haben als Ehepaar im Verhältnis von einem Drittel zu zwei Dritteln in das Haus investiert. Deshalb stehen Ihnen vom Mehrwert nun 400'000 Franken zu und Ihrem Mann 800'000 Franken.

26.11.2024

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