Ist unsere 19-jährige Tochter feuerwehrpflichtig?

«Wir wohnen im Aargau. Unsere Tochter ist noch in der Lehre. Jetzt wurde sie zu einem Rekrutierungsanlass der örtlichen Feuerwehr aufgeboten. Gemäss Schreiben ist sie verpflichtet, Feuerwehrdienst zu leisten. Stimmt das?»

Ja. Im Kanton Aargau sind Männer und Frauen ab dem Jahr, in dem sie 20 Jahre alt werden, in ihrer Wohngemeinde feuerwehrpflichtig. Ihre Tochter kann also gezwungen werden, aktiven Feuerwehrdienst zu leisten. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei körperlichen oder geistigen Gebrechen, für werdende Mütter oder für Alleinerziehende mit unter 15-jährigen Kindern. Wer keinen Feuerwehrdienst leistet, muss in der Regel eine Ersatzabgabe zahlen.

23.10.2024

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