Hafte ich für die Schulden meines Ehemanns?

«Mein Mann hat sich von mir getrennt. Er kann nicht mit Geld umgehen. Kann ich für die Schulden belangt werden, die er seit der Trennung macht?»

Nein. Für Schulden, die nach der Trennung entstehen, haftet Ihr Ehemann allein. Während der Dauer des Zusammenlebens gilt: Die Ehegatten haften solidarisch für Verträge, die den laufenden Familienbedarf betreffen. Für persönliche Schulden haftet jeder Ehegatte selbst.

28.08.2024

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