Hat ein Eigentümer von zwei Wohnungen zwei Stimmen?

«Ich besitze eine Wohnung im Stockwerkeigentum. Einer der Eigentümer besitzt zwei ­Wohnungen. Gemäss Reglement soll ein Stockwerkeigentümer, der mehr als eine Stock­werkeigentumseinheit besitzt, sein Stimmrecht für jede Einheit gesondert geltend machen können. Ist diese Bestimmung im Reglement gültig?»

Ja. Laut Gesetz hat jeder Stockwerkeigentümer in der Versammlung der Gemeinschaft eine Stimme –auch wenn er mehrere Wohnungen besitzt. Das gilt immer – ausser wenn das Stockwerkeigentümer­Reglement etwas anderes vorsieht.

25.04.2023

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