Wasserschaden: Benötigt die Haftpflichtversicherung die Quittungen?

«Im Keller unserer Mietwohnung kam es zu ­einem Wasserschaden. Mein dort gelagerter Hausrat wurde beschädigt. Ich möchte den Schaden meiner Hausratversicherung melden, die meisten Kaufbelege habe ich aber längst weggeworfen. Bleibe ich somit auf dem Schaden sitzen?»

Nein. Als Versicherter müssen Sie zwar die Höhe des Schadens beweisen, soweit dies möglich ist. Aber nicht nur Quittungen dienen als Beweis: Sie können den Schaden auch mit Dokumenten wie Fotos belegen – oder mit Zeugen. Gut zu wissen: Grundsätzlich muss die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert der beschädigten Gegenstände bezahlen. Das ist der Wert für die Kosten, die für Sie beim Kauf gleichwertiger neuer Ware anfallen.

17.09.2024

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