Habe ich ein Widerrufsrecht bei einem Haustürgeschäft?

«Mich rief eine Firma an, die Dampfreiniger verkauft. Ich stimmte einem Vertreterbesuch bei mir zu Hause zu. Ein Verkäufer der Firma schwatzte mir dann einen Dampf­reiniger für 4000 Franken auf, den ich bar zahlen musste. Ich möchte den Kauf jetzt aber rückgängig machen. Ist das möglich?»

Ja. Beim von Ihnen abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um ein sogenanntes Haustürgeschäft. Es kann innert 14 Tagen widerrufen werden. Diese Frist beginnt erst, wenn der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert worden ist. Kein Recht auf Widerruf hat, wer die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht beziehungsweise selbst initiiert hat. Davon kann aber nicht die Rede sein, wenn man bei einem nicht angeforderten Telefonanruf einem Vertreterbesuch zustimmt. Sie können den Vertrag somit widerrufen und den bezahlten Kaufpreis zurückfordern.

14.01.2025

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: