Muss ich die Unterkunft im Hotel auch bei Krankheit bezahlen?

«Ich habe für zwei Nächte eine Jurte für zwei Personen reserviert. Da es meinem Partner dann aber gesundheitlich nicht gut ging, mussten wir den Aufenthalt absagen. Nun wurde uns der volle Preis berechnet. Müssen wir das akzeptieren?»

Ja, falls die Jurte in den zwei Nächten leer stand. Konnte sie hingegen jemand anderem vermietet werden, entstand dem Vermieter kein Schaden.

26.11.2024

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