Hundeversicherung: Darf die Versicherung von sich aus kündigen?

«Ich habe vor einigen Jahren für meinen Hund eine Versicherung abgeschlossen. Jetzt kündigte die Versicherungsgesellschaft den ­Vertrag auf das Ende des laufenden Versicherungsjahres und machte mir ein neues – fast doppelt so teures – Angebot. Begründung: Das bisherige Produkt werde in Zukunft nicht mehr angeboten. Mein Hund ist schon etwas älter. Es kann daher sein, dass ich Mühe haben ­werde, einen neuen Versicherer zu finden. Ist das Vorgehen der Versicherung rechtens?»

Ja. Ein Versicherungsvertrag kann nicht nur vom Versicherten, sondern auch von der Versicherungsgesellschaft auf das Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden – in der Regel unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Das Kündigungsrecht gilt für alle privaten Versicherungen wie etwa Hausrat-, Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Auto- und Tierversicherung. Davon ausgenommen sind Zusatzversicherungen der Krankenkassen. Diese Verträge können nur vom Versicherten gekündigt werden.

01.10.2024

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