Kann die Versicherung den Gang vor Gericht ablehnen?
Ja. Rechtsschutzversicherungen können eine Übernahme von Kosten ablehnen, wenn eine Klage aussichtslos ist. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie ein Schiedsverfahren einleiten. Dann entscheidet ein von Ihnen und der Versicherung gemeinsam beauftragter Schiedsrichter über die Chancen eines Prozesses. Wer die Kosten dieses Verfahrens trägt, steht in den Versicherungsbedingungen. Meistens gehen sie zulasten des Verlierers. Findet der Schiedsrichter, Ihr Fall sei chancenlos, können Sie immer noch auf eigene Kosten für Ihr Recht kämpfen. Erzielen Sie dabei mindestens einen Teilerfolg, muss die Versicherung Ihnen nachträglich alle Auslagen ersetzen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole:
Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.