Kann ich Ersatzerben bestimmen?

«Ich bin geschieden, die Tochter ist kinderlos. Meine Eltern leben nicht mehr. Kann ich für den Fall, dass meine Tochter die Erbschaft ausschlägt, beliebige Personen als Erben einsetzen?»

Ja. Grundsätzlich gilt zwar: Schlagen die nächsten gesetzlichen Erben eine Erbschaft aus, wird das Erbe konkursamtlich liquidiert. Das können Sie aber verhindern, ­indem Sie ein Testament verfassen und bestimmen, wer Ihren Nachlass erhalten soll, falls Ihre Tochter das Erbe ausschlägt oder vor Ihnen stirbt.

12.04.2022

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