Kann unsere Tochter die Lehrstelle wechseln?

«Unsere Tochter steht im zweiten Lehrjahr. Ihr Lehrmeister kritisiert sie immer wieder ohne Grund. Das wirkt sich inzwischen negativ auf ihre Gesundheit aus. Sie möchte daher die Lehrstelle kündigen und die Ausbildung in ­einem anderen Betrieb fortsetzen. Darf unsere Tochter den Lehrvertrag kündigen?»

Ja. Nach Ablauf der Probezeit kann ein Lehrvertrag zwar grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis vorzeitig aufgelöst werden. Aus wichtigen Gründen dürfen aber sowohl der Lehrbetrieb als auch der Lehrling jederzeit fristlos kündigen. Wichtige Gründe liegen etwa dann vor, wenn der Lehrling der Ausbildung offensichtlich nicht gewachsen ist oder eine Zusammenarbeit unzumutbar geworden ist. Das ist der Fall, wenn die Gesundheit eines Lehrlings im Betrieb in Mitleidenschaft gezogen wird.

Ihre Tochter kann daher fristlos kündigen. Da sie noch nicht volljährig ist, müssen Sie als Ihr gesetzlicher Vertreter der Kündigung zustimmen.

17.09.2024

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