Muss der Arbeitgeber bei Krankheit eines Lehrlings weiterzahlen?

«Mein Sohn ist im ersten Lehrjahr. Letzte Woche war er krank. Im Lehrvertrag steht, dass der Arbeitgeber keine Taggeldversicherung bei Krankheit abgeschlossen hat. Hat mein Sohn trotzdem Anspruch auf den Lohn, wenn er krank ist?»

Ja. Für Ihren Sohn gilt dasselbe wie für alle anderen Angestellten: Im ersten Dienstjahr haben sie im Krankheitsfall drei Wochen lang den vollen Lohn zugut – im zweiten und im dritten Jahr für eine längere Zeit. Die Regeln sind je nach Region unterschiedlich. Genauere Informationen finden Sie im «Saldo»-Ratgeber Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen.

22.01.2025

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