Lohnpfändung: Zählen Schulden bei Krankenkasse?

«Ich habe Steuer­schulden. Deshalb will das Betreibungsamt meinen Lohn pfänden. Ich bin auch der Krankenkasse noch Geld schuldig. Muss das Betreibungsamt dies berücksichtigen, wenn es mein Existenzminimum bestimmt?»

Nein. Das Betreibungsamt darf Schulden gegenüber der Krankenkasse, die zu Beginn der Lohnpfändung bereits bestehen, nicht berücksichtigen, wenn es das Existenzminimum berechnet. Aber: Die laufenden Prämien der Krankenkasse sind Teil des Existenzminimums, sofern sie auch effektiv bezahlt werden. 

18.03.2020

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