Ist eine zweite Kündigung der Wohnung erlaubt?

«Ich bin Mieter. Laut Vertrag kann das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten auf jedes Monatsende gekündigt werden. Der Vermieter kündigte mir Anfang Januar auf Ende August. Auf der Suche nach einer neuen Bleibe wurde ich schnell fündig. Mietbeginn ist aber schon der 1. Mai. Kann ich jetzt noch auf Ende April kündigen, obwohl mir der Vermieter bereits gekündigt hat?»

Ja. Nachdem der Vermieter Ihnen auf Ende August gekündigt hat, können Sie selbst ohne Weiteres noch auf einen früheren Termin kündigen: entweder ordentlich – unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist auf ein Monatsende – oder ausserterminlich. Ordentlich können Sie im Januar auf Ende April kündigen.

14.01.2025

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