Schulde ich die Gebühr für den unbenutzbaren TV-Anschluss?

«Kürzlich stellte ich fest, dass in meinem Mietvertrag die Gebühren für den TV-Kabelanschluss separat als Nebenkosten auf­geführt sind. Diese zahle ich seit meinem Einzug im Jahr 2011. Der Anschluss war zwar nie plombiert. Ich kann ihn aber gar nicht benutzen, denn das dazu benötigte Kabel wurde nicht vom Keller bis zur ­Buchse hochgezogen. Muss ich die Gebühren trotzdem weiter zahlen?»

Nein, denn der Kabel­anschluss funktionierte offensichtlich nicht. Es spielt dabei keine Rolle, dass der Anschluss nicht plombiert war. Deshalb können Sie die bezahlten Gebühren für die letzten zehn Jahre zurückverlangen. Der Anspruch auf frühere Zahlungen ist verjährt.

26.11.2024

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