Habe ich als Mieter Anspruch auf einen Veloabstellplatz?

«Ich bin Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Im Hauseingang und auch im Treppenhaus hat es keinen Platz zum Abstellen meines Velos. Kann ich von meinem Vermieter verlangen, dass er einen Abstellplatz zur Verfügung stellt?»

Nein. Wenn der Vermieter Ihnen im Mietvertrag keinen Abstellplatz für das Velo zugesichert hat, können Sie nachträglich keinen solchen verlangen. Sie dürfen Ihr Velo aber auf dem Trot toir vor dem Haus abstellen, falls für Fussgänger mindestens 1,5 Meter frei bleiben.

04.12.2024

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