Missbräuchliche Kündigung: Kann ich vom Ex-Chef eine Entschädigung verlangen?

«Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt. Ich bin der Meinung, dass die Kündigung missbräuchlich erfolgte, und möchte daher beim Gericht eine Entschädigung einklagen. Leider erkrankte ich nach Erhalt der Kündigung, und inzwischen ist das Arbeitsverhältnis definitiv beendet. Bis jetzt unternahm ich nichts. Kann ich noch etwas tun?»

Nein. Eine Entschädigung kann man bei einer missbräuchlichen Kündigung der Stelle nur verlangen, wenn man noch während der Kündigungsfrist schriftlich gegen die Kündigung Einsprache erhoben hat. Das haben Sie unterlassen. Ihr Anspruch ist daher verwirkt. Zudem müssen Entschädigungsklagen bis spätestens 180 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden.

11.09.2024

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