Soll ich den Temposünder der Polizei melden?

«Ich habe von der Polizei eine Geschwindigkeitsbusse erhalten. Geblitzt wurde allerdings ein Bekannter von mir, der zur fraglichen Zeit mit meinem Auto unterwegs war. Ich möchte die Busse daher nicht bezahlen. Darf ich der Polizei mitteilen, wer gefahren ist?»

Ja. Sie können der Polizei den Namen und die Adresse Ihres Bekannten melden. Dann ist er es, der die Busse erhält. Das Ordnungsbussenverfahren ist anonym, die Busse wird nicht registriert. Es geht deshalb auch einfacher: Wenn Ihr Bekannter Ihnen das Geld gibt, können Sie die Busse ohne Weiteres auch selbst bezahlen, und zwar innert 30 Tagen.

14.01.2025

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