Müssen wir unseren Briefkasten an die Grundstücksgrenze versetzen?

«Die Post forderte uns in einem Schreiben auf, unseren beim Hauseingang platzierten Briefkasten an der Grundstücksgrenze beim Hauptzugang zum Haus aufzustellen. Müssen wir dies tun?»

Ja. Die Post verlangt bei Einfamilienhäusern, dass der Briefkasten an der Grundstücksgrenze beim allgemein benutzten Zugang zum Haus aufgestellt wird. Das müssten Sie nur dann nicht einhalten, falls für Sie der Weg vom Haus bis zum vorgeschriebenen Standort aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar wäre.

12.11.2024

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