Muss unser Sohn in der Schule nachsitzen?

«Unser Sohn geht in Zürich in die Schule. Er wurde zum wiederholten Mal beim Spicken ­erwischt. Wir bestraften ihn, indem wir ihm die Spielkonsole wegnahmen. Die Schule ­verpflichtete ihn jetzt auch noch zum Nach­sitzen an einem freien Nachmittag. Müssen wir das hinnehmen?»

Ja. Das Zürcher Volksschulgesetz und die Verordnung dazu sehen verschiedene Disziplinarmassnahmen vor. So ist es zum Beispiel zulässig, einen Schüler bei Regelverstössen zum Nachsitzen während der unterrichtsfreien Zeit zu verpflichten, sofern das Problem nicht anderweitig gelöst werden kann. Die Eltern müssen über die Massnahme informiert werden, und ein Lehrer muss anwesend sein. Die Tatsache, dass Ihr Sohn bereits von Ihnen bestraft wurde, ändert daran nichts.

03.09.2024

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