Sozialversicherungen: Fallen Ausbildungszulagen und Kinderrente weg?

«Unsere Tochter ist 23-jährig und Studentin. Meine Frau ist berufstätig und erhält Ausbildungszulagen. Ich bin bereits pensioniert und erhalte von der AHV eine Kinderrente. Unsere Tochter will jetzt heiraten. Erlöschen unsere Ansprüche auf Ausbildungszulagen und Kinderrente mit der Heirat unserer Tochter?»

Nein. Sowohl Ausbildungszulagen als auch Kinderrenten der AHV gibt es bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr des Kindes. Es spielt keine Rolle, ob es verheiratet ist oder nicht. Sie und Ihre Frau werden die Kinderrente und die Ausbildungszulagen nach der Heirat Ihrer Tochter also weiterhin erhalten.

11.09.2024

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