Steuern: Ist meine Partnerin nach der Heirat von der Erbschaftssteuer befreit?

«Ich bin krank und möchte in meinem Testament meine langjährige Lebenspartnerin als Alleinerbin einsetzen. In unserem Wohnkanton zahlen Konkubinatspartner hohe Erbschaftssteuern. Lässt sich die Steuer mit einer Heirat vermeiden?»

Ja. Ehepartner und eingetragene Partner im Sinn des Partnerschaftsgesetzes sind in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Das gilt auch, wenn die Heirat erst kurz vor dem Tod eines Ehegatten stattfindet.

17.09.2024

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