Steuern: Muss ich die Nachzahlung der Rente versteuern?

«Ich bin 69 Jahre alt. Ich beabsichtigte, den Bezug der AHV-Altersrente aufzuschieben. Ich unterliess es aber, dies der Ausgleichskasse innert eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters mitzuteilen. Jetzt erhielt ich die Rente für die letzten vier Jahre auf einen Schlag nachbezahlt: 100'000 Franken. Wird der ganze Betrag im laufenden Steuerjahr besteuert?»

Ja. Die Nachzahlung aufgelaufener Renten wird im Jahr der Auszahlung besteuert – zusammen mit dem übrigen Einkommen. Die Einkommenssteuer wird aber zu dem Steuersatz berechnet, der sich ergäbe, wenn Sie anstelle der Nachzahlung nur Ihre AHV-Rente für ein Jahr erhalten hätten – also rund 25'000 Franken.

11.09.2024

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