Steuerrecht: Muss die Stiftung Erbschaftssteuern zahlen?

«Meine Frau und ich haben keine Kinder. Wir möchten unser Vermögen einer gemeinnüt­zigen Stiftung vererben. Diese ist von der Steuerpflicht befreit. Sie hat ihren Sitz in ­Zürich, wir wohnen im Kanton St. Gallen. Muss die Stiftung Erbschaftssteuern zahlen?»

Nein. Erbschaftssteuern  sind am letzten Wohnsitz des Erblassers fällig – mit Ausnahme von Liegenschaften: Diese werden an dem Ort besteuert, an dem sie sich befinden. Im Kanton St. Gallen sind ausserkantonale juristische Personen, die keine Gewinn- und Kapitalsteuer zahlen müssen, dann von Erbschaftssteuern befreit, wenn der Kanton, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht hält. Das ist im Kanton Zürich der Fall. Die Stiftung muss auf Ihren Nachlass somit keine Erbschaftssteuer zahlen.

14.01.2025

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