Darf ich mich an die Versammlung der Stockwerkeigentümer begleiten lassen?

«Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft. Demnächst findet die Stockwerkeigentümerversammlung statt. Der Verkäufer hat mir nun angeboten, mich an die Versammlung zu begleiten. Dürfen Drittpersonen an der Eigentümerversammlung teilnehmen?»

Stockwerkeigentümerversammlungen sind nicht öffentlich. Teilnehmen dürfen daher grundsätzlich nur die Eigentümer selbst oder deren bevollmächtigte Stellvertreter. Begleitpersonen ohne Stimmrecht dürfen nur dann teilnehmen, wenn das Reglement dies ausdrücklich erlaubt. Steht im Reglement nichts dazu, kann die Eigentümerversammlung mit einfachem Mehr über die Teilnahme Dritter entscheiden.

28.01.2025

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