Stockwerkeigentum: Kann ich die in meiner Abwesenheit gefassten Beschlüsse anfechten?

«Ich besitze eine Wohnung im Stockwerk­eigentum. Kürzlich fand die Eigentümer­versammlung statt. Davon wusste ich aber nichts, denn ich hatte keine Einladung ­erhalten. Kann ich mich gegen die gefassten Beschlüsse wehren?»

Ja. Wenn Sie nicht zur Versammlung eingeladen wurden, können Sie die gefassten Beschlüsse innert einem Monat seit Kenntnisnahme bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Wird dort keine Einigung erzielt, können Sie beim Gericht innert drei Monaten auf die Ungültigkeit der Beschlüsse klagen. Heisst der Richter die Klage gut, werden durch das Urteil alle angefochtenen Beschlüsse aufgehoben. Die Versammlung der Eigentümer muss dann nochmals einberufen werden  und erneut darüber abstimmen.

17.09.2024

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