Ist eine Strompauschale für den Parkplatz zulässig?

«Ich wohne im Altersheim. Neulich kaufte ich einen elektrisch betriebenen Roller, den ich auf dem Parkplatz des Altersheims abstellen darf. Für die Parkplatzmiete verlangt das Heim pro Monat 30 Franken und für den von der Ladestation bezogenen Strom pauschal 20 Franken pro Monat. Ich fahre aber nicht mehr als 100 Kilometer im Monat, die effektiven Stromkosten würden höchstens 1 Franken betragen. Muss ich trotzdem so viel zahlen?»

Ja. Wenn der Parkplatz mit dem Zimmer im Altersheim vermietet wird, ist die Höhe des Mietzinses und der Stromkosten Verhandlungssache. Es gilt der Preis, über den sich beide Parteien geeinigt haben. Anders wäre es hingegen bei einem Parkplatz, den ein Mieter zusammen mit einer Wohnung mietet. Dort darf der Vermieter nicht mehr für den Strom verlangen als die Durchschnittswerte der letzten drei Jahre.

Tipp: Messen Sie Ihren monatlichen Stromverbrauch sechs Monate lang. Und bitten Sie das Heim um eine Preisreduktion, wenn der Verbrauch tatsächlich sehr tief ist.

12.11.2024

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: