Todesfall: Ist das Steuerinventar im Kanton Bern wirklich so teuer?

«Mein Mann ist gestorben. Da nicht viel mehr als ein Haus vorhanden ist, schlossen wir vor Jahren mit unserer Tochter einen Erbvertrag ab. Darin hielten wir fest, dass sie beim Tod des zuerst versterbenden Elternteils zugunsten des Überlebenden auf ihren Erbanspruch verzichtet. Trotzdem verfügte jetzt der Regierungsstatthalter die Aufnahme eines Steuerinventars. Ich kontaktierte darauf einen Notar, laut dem die Inventaraufnahme mehrere Tausend Franken kosten soll. Kann das sein?»

Ja. Laut Gesetz muss nach dem Tod eines Steuerpflichtigen ein amtliches Inventar aufgenommen werden – sofern nicht anzunehmen ist, dass kein Vermögen vorhanden ist. Im Kanton Bern sind private Notare für das Steuerinventar zuständig – mit den entsprechenden Kostenfolgen für die Erben.

Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Aufwand des Notars und von der Höhe des Vermögens. Dieses setzt sich zusammen aus sämtlichen Aktiven (zum Beispiel Immobilien oder Aktien) ohne Abzug der Passiven (zum Beispiel ein Kredit). Somit zählen auch allfällige Hypothekarschulden als Vermögen.

28.01.2025

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: