Muss ich bei der Krankenkasse eine Unfalldeckung versichern?

«Ich bin 90 Jahre alt. Vor kurzem teilte mir meine Krankenkasse mit, dass ich nicht gegen Unfälle versichert sei. Sie werde die Unfalldeckung ab Januar 2025 in die Grundversicherung einschliessen. Ist das korrekt?»

Ja. Wer nicht mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt ist, muss die Unfalldeckung obligatorisch bei der Krankenkasse abschliessen. Gut zu wissen: Wenn man sich nach der Aufgabe der letzten Stelle nicht bei der Krankenkasse meldet, kann diese den Unfallzuschlag für maximal fünf Jahre rückwirkend einfordern. Die günstigsten Krankenkassenprämien 2025 für jede Region inklusive Unfalldeckung finden Sie im «K-Tipp» 18/2024.

06.11.2024

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