Muss ich für die Vereinbarung eines Termins beim Zahnarzt zahlen?

«Ich habe telefonisch mit einem Zahnarzt einen Termin vereinbart. Dafür stellt er mir jetzt die Tarifposition ‹Auskunft/Besprechung/Telefonat› in Rechnung. Muss ich zahlen?»

Nein. Für eine Terminvereinbarung darf der Zahnarzt nichts verlangen. Er dürfte Ihnen den Anruf nur dann in Rechnung stellen, wenn am Telefon zusätzlich eine Beratung stattgefunden hätte.

22.01.2025

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